Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stronger GmbH

1.  Das Mitglied wird für die Dauer des Vertrags/des Abonnements als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen (Trainingsbereich, Umkleidekabinen, etc.) in die Stronger GmbH aufgenommen. Die Einrichtungen wurden besichtigt. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele des Trainings abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.

 

2.      Das Abschliessen eines Abonnements oder einer Trainingssession gilt als Vertrag zwischen der Stronger GmbH und dem Kunden und berechtigt den Kunden zur Nutzung der Infrastruktur während der Trainings unter Aufsicht eines unserer Trainer. Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, die Infrastruktur alleine zu benützen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

3.      Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Stronger GmbH wird in Schriftform abgeschlossen. Änderungen des Vertrags/des Abonnements sowie allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel massgebend. Adressänderungen und Änderungen der E-Mailadresse können auch per E-Mail oder vor Ort mitgeteilt werden. Der Vertrag dauert bis zum Ende der auf der Rechnung erwähnten Laufzeit.

 

4.      Der Kunde hat zusätzlich zur Nutzung der Infrastruktur Anrecht auf Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele, eine gesundheitliche Risikoabklärung mittels Gesundheitsfragebogen, individuelle Trainingsgestaltungen, individuell betreute Trainingsüberprüfung, eine Protokollierungsmöglichkeit sowie die Beaufsichtigung während des Trainings und kann diese Dienstleistungen beanspruchen.

 

5.      Der Kunde ist verpflichtet, die Fragen des Gesundheitsfragebogens wahrheitsgetreu zu beantworten. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangt werden, bevor das Training gestartet wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer unaufgefordert, vor dem Beginn der Trainingsstunde, über seine Sporttauglichkeit zu informieren, insbesondere falls der Zustand des Kunden von den Angaben des Gesundheitsfragebogens abweicht. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

 

6.      Eine Trainingseinheit dauert ungefähr 55 Minuten. Längere Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten der Stronger GmbH statt. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

7.      Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert das Mitglied gleichzeitig die Hausordnung der Stronger GmbH. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Hausordnung durch die Stronger GmbH jederzeit abgeändert werden kann. Aus einer Änderung der Hausordnung können die Mitglieder keine Rechte ableiten.
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im Trainingsbereich einsehbar. Bei Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen in den Räumen der Stronger GmbH. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

 

8.      Sämtliche Preise und die von der Stronger GmbH angebotenen Leistungen sind der Preisliste der Homepage oder aus den Listen vor Ort zu entnehmen. Bei Abschluss eines Vertrags und Bezahlung der Leistungen, erhält das Mitglied eine Bestätigung über die bezahlten Leistungen, diese sind persönlich und nicht übertragbar.

 

9.      Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind immer im Voraus per Twint, Banküberweisung oder bar zu entrichten. Sollte das Mitglied mit der Zahlung in Verzug kommen, werden jegliche Leistungen eingestellt, bis der Beitrag inklusive Mahnspesen beglichen wurde. Mahnkosten fallen zu Lasten des Mitglieds.

 

10.    Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Personal Training-Einheiten des jeweilig gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personal Trainings berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde erhält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet. Ab Nutzung von mehr als 2 Personal Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal Training-Einheiten.

Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt nicht zum vereinbarten Trainingstermin erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu bezahlen. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitig beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Studios, welche von der Stronger GmbH verschuldet ist und die länger als eine Kalenderwoche dauert, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber um zwei volle Monate.

 

11.    Die Korrespondenz der Stronger GmbH mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, sind Sonderregelungen in Form einer schriftlichen Vereinbarung nötig. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B. weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung der Stronger GmbH ausgeschlossen.

 

12.    Folgende Regelungen gelten für unbefristete Monatsabonnemente: Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat ab Anmeldedatum, wenn keine Kündigung fünf Werktage vor der automatisierten Erneuerung per Email an:
info@strongercoaching.ch eingereicht wird. Während der Mitgliedschaft führen abgelaufene Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarten oder fehlgeschlagene Belastungen mangels Deckung zur Auflösung der Mitgliedschaft und können nur mit einer erneuten Anmeldung reaktiviert werden. Preisreduktionen gelten nur für den Aktionszeitraum. Danach kann die monatliche Gebühr auf den gebuchten Normaltarif steigen.

 

13.    Der Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Sollte der Mitgliederbeitrag oder anderweitig geschuldete Zahlungen nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden für die erste Mahnung Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere Mahnung Gebühren von CHF 15.- verlangt. Daneben behält sich die Stronger GmbH rechtliche Schritte vor.

 

14.    In den folgenden Fällen der vorübergehenden Nichtinanspruchnahme hat das Mitglied gegen Vorlage eines Antragsformulars einen

Anspruch auf einen „Time Stop“: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen mit Bescheinigung des Arbeitgebers; Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall; Bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als 4 Wochen Dauer. Die Anrechnung der Zeitgutschrift erfolgt am Ende der Erstlaufzeit des aktuellen Vertrags und nach vollständiger Begleichung aller Beiträge. Eine geldwerte Auszahlung einer Zeitgutschrift ist ausdrücklich ausgeschlossen.

                                   

15.    Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall, bei Schwangerschaft sowie bei Wohnortswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen auf ein Monatsende unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich gekündigt werden. Rückerstattungen im Voraus bezahlter Monatsraten erfolgen pro rata temporis.

 

16.    Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots der Stronger GmbH durch den Trainingsteilnehmer berechtigt ihn weder zu einer Rückforderung noch zu einer Geltendmachung einer Reduktion des Mitgliederbeitrages.

 

17.    Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden Person an die Stronger GmbH zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit reduziert. Die Stronger GmbH behält sich vor, Anträge abzulehnen.

 

18.    Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Stronger GmbH auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

 

19.    Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Stronger GmbH oder seines Personals insoweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei der Stronger GmbH nicht geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme des Trainingsangebots der Stronger GmbH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der Stronger GmbH wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und indirekte Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

 

20.    Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten und hat der Stronger GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

 

21.    Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten und hat der Stronger GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

 

22.    Der Kunde hat das Recht, bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an die Stronger GmbH zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden, solange diese Person schon Mitglied bei der Stronger GmbH ist oder war

 

23.    Dem Kunden wird geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Die Stronger GmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder anderer Gegenstände.

 

 

24.    Die Stronger GmbH kann ihr Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Mitgliederbeiträge gelten auch für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages angekündigt wurde. Die Stronger GmbH behält sich vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen sowie Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.

 

25.    Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls böswillig negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

26.    Schliesst jemand auf Grund einer Empfehlung eines bestehenden Mitglieds ein neues Abonnement (z.B. Monatsasabonement oder mindestens 10 Trainingseinheiten Personal Training) zum Normaltarif ab (ausgenommen davon sind Aktionstarife und reduzierte Tarife) erhält das bestehende Mitglied eine Stunde Personal Training kostenfrei gutgeschrieben (d.h., das bestehende Mitglied kann zusätzlich ein Training mit einem unserer Personal Trainer unentgeltlich trainieren), wenn es namentlich von dem neuen Mitglied auf dessen Vertrag bei „empfohlen durch“ eingetragen wurde. Dieses Gratistraining wird an das Ende der aktuellen Trainingseinheiten angehängt (d.h. z.B. 11 Trainingseinheiten). 

 

27.    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Stronger GmbH und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung.

 

28.    Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Räumlichkeiten der Stronger GmbH zur Verbesserung der Sicherheit mit Kameras überwacht wird.

29.    Online Coaching
Nimmt ein Kunde an einem der Online Coaching Programme teil, ist er damit einverstanden, dass die Stronger GmbH für allfällige Schäden nicht haftbar gemacht werden kann. Jegliches Risiko sowie damit verbundene Kosten und Versicherungen gehen zu lasten des Kunden. Der Kunde versteht, dass er aufgrund der Teilnahme am Trainingsprogramm körperliche Schäden erleiden kann, auch wenn der Coach/die Stronger GmbH ihr Bestes gibt, um ebendies zu verhindern. Für solche Schäden, die während oder in Zusammenhang mit dem Training oder der Ernährung im Rahmen des Online Coachings enstehen können, ist der Kunde selber verantwortlich, er haftet dafür selbst und muss sich selbstständig um eine angemessene Versicherung kümmern. Die Stronger GmbH lehnt jegliche Haftung ab und die Firma sowie deren Angestellte können nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

Mit der Teilnahme am Online Coaching bestätigt der Kunde, dass keine medizinischen Konditionen vorliegen, die das Training behindern und/oder zu Verletzungen oder Schäden führen könnten. Der Kunde bestätigt, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, am Programm teilnehmen zu können. Der Kunde versteht, dass Medikamente, Alkohol und andere Drogen die Selbsteinschätzung und die Durchführung des Programms behindern können und die Gesundheit des Kunden dadurch verschlechtert werden kann. Dessen Konsum unterliegt der Einschätzung des Kunden, die Stronger GmbH und deren Angestellte kann nicht für damit verbundene Unfälle, Verletzungen und Schäden haftbar gemacht werden.

 

29.    Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

30.    Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

 

31.    Änderungen sämtlicher Bestimmungen, Dokumente, Angebote, usw. bleiben vorbehalten.

 

32.    Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Geschäftsbedingungen ist der Sitz der Stronger GmbH in Zürich.